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Koordinierungsstelle Cross Compliance, Zentraler Prüfdienst ELER

Anne Schubert

Leiterin der Koordinierungsstelle

Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-2001
E-Mail

1. Bereich Cross Compliance

Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" („anderweitige Verpflichtungen”) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:

  • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
  • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
  • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.

Die Umsetzung von Cross-Compliance

Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen:

  • Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ist die Zahlstelle.
  • Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt.
  • Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.

2. Bereich Zentraler Prüfdienst (zPd) ELER

Der zentrale Prüfdienst wird von der Zahlstelle (MULE) mit der Prüfung von EU-Fördermaßnahmen in Sachsen-Anhalt beauftragt, die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Auswahl der zu prüfenden Fördermaßnahmen erfolgt durch die Zahlstelle auf Grundlage einer Risikoanalyse (RIA). Durch den zentralen Prüfdienst wird die Umsetzung der Fördermaßnahmen beim Antragsteller vor Ort geprüft.

Die ELER geförderten Maßnahmen umfassen verschiedene Förderbereiche wie zum Beispiel: Dorferneuerung, Wasserbau, Naturschutz, landwirtschaftliche Vorhaben, Schulen- und KITA Vorhaben, Breitband u. s. w. Hier finden Sie den Link zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt, in welchem alle Maßnahmen gelistet sind, die in Sachsen-Anhalt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden: https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/ueber-die-europaeischen-struktur-und-investitionsfonds/eler/eplr/ 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)