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Die Kennzeichnung

Alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und außerdem alle als gefährlich eingestuften Hunde sind mit einem Transponder zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung darf dabei ausschließlich durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt vorgenommen werden und hat spätestens sechs Monate nach der Geburt des Hundes zu erfolgen.

Hundehalter, deren Hund als gefährlich gilt und schon vor dem 01. März 2009 geboren wurde, müssen ihrem Hund ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt einen Transponder einsetzen lassen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung, Pflichtversicherung und Meldepflicht finden für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren wurden und die bisher noch nicht auffällig geworden sind oder nicht zu einer als gefährlich eingestuften Rasse gehören, keine Anwendung.

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Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)