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Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die zur Verbesserung der Integration von Zuwanderern in die Aufnahmegesellschaft beitragen.

Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte sind Spätaussiedler und deren Familienangehörige sowie Ausländer und andere Menschen mit Migrationshintergrund, die ein dauerhaftes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht besitzen.

Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Projekten:

Durch die Projektarbeit soll insbesondere der Kontaktaufbau zwischen Einheimischen und Zuwanderern, die Heranführung an örtliche Einrichtungen und Angebote, die Stabilisierung der Persönlichkeit, die Aktivierung und Verfestigung der Selbsthilfekräfte der Zuwanderer sowie die interkulturelle Öffnung und Stärkung der interkulturellen Kompetenz gefördert werden.

Hierbei sollte es sich bevorzugt um gemeinwesenorientierte oder von einem kommunalen Netzwerk für Integration initiierte Projekte handeln.

Maßnahmen, die der Vorbereitung auf die Anforderungen der Arbeitswelt oder der Stärkung der sprachlichen Kompetenz dienen, sind nur dann zuwendungsfähig, wenn diese nicht anderweitig zum Beispiel durch die Arbeitsverwaltung oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden können.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich der schulischen, beruflichen oder sprachlichen Bildung bzw. Ausbildung dienen oder der kulturellen Breitenarbeit zuzurechnen sind.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen (zum Beispiel Organisationen, Verbände und Körperschaften) mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Unter bestimmten ergänzenden Voraussetzungen können auch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen eine Zuwendung erhalten.

Finanzierung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Einzureichende Unterlagen

  • Zuwendungsantrag mit Angaben entsprechend der Richtlinie

Antragsformulare werden Ihnen auf Anfrage durch das Referat zur Verfügung gestellt. Ein Download der Antragsformulare ist ebenfalls möglich.

Ansprechpartner
 


Anschrift
 

  • Landesverwaltungsamt  - Referat 207 / PF 200256 / 06003 Halle/Saale


Besucheranschrift
 

  • Landesverwaltungsamt - Referat 207 / Kühnauer Straße 161 / 06846 Dessau-Roßlau

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)