Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen nach ELER und EFRE
Des Weiteren werden Hochwasserschutzmaßnahmen gefördert. Dies erfolgt aus den Programmen ELER ( Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Die Verbesserung des Landes- und Kommunalen Hochwasserschutzes ist ein zentrales Ziel der Landespolitik. Dank der durch die Europäische Union, Bund und Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel konnten in den letzten Jahren zahlreiche Vorhaben umgesetzt und somit der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Hochwasserereignissen erheblich verbessert werden. Antragsteller und Zuweisungsempfänger sind der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (Landeshochwasserschutz) und die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunaler Hochwasserschutz).
Ansprechpartnerin
Frau Zengler
Tel.: +49 345 514-2227
E-Mail
Fördermittel zur Unterstützung von Projekten zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt
Förderrichtlinie:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Ministerialblatt LSA Nr. 45/2015 vom 07.12.2015)
Das Ministerialblatt ist nicht barrierefrei.
Hinweis:
Die Antragsfrist nach Nr. 6.2.1 der Richtlinie ist der 31.3. des Jahres.
Fördermittel zur Unterstützung von Projekten zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderrichtlinie:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (Ministerialblatt LSA Nr. 15/2017 vom 24.04.2017)
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