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Fördermittel zur Unterstützung von Projekten zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Gegenstand der Förderung

  • Konzepte und Planungen/Untersuchungen von wasserwirtschaftlichen Verhältnissen - als Vorbereitung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion
  • Investitionen - für den Ausbau von Gewässern zweiter Ordnung und für die Errichtung von Anlagen und Einrichtungen zum Schutz vor Vernässungen und Erosion

Antragsberechtigte

  • Zuwendungsempfänger sind Kommunale Gebietskörperschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen nach Nummer 2.1 mehr als 10.000 Euro und für Maßnahmen nach Nummer 2.2 mehr als 25.000 Euro betragen
  • eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zum beantragten Vorhaben ist Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie
  • Voraussetzung für eine Zuwendung nach Nummer 2.2 ist weiterhin, dass der Antragsteller das Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der bevorteilten Flächen- und Grundstückseigentümer sowie der sonstigen dinglich Berechtigten geprüft hat. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren und von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in ihrer Stellungnahme zu würdigen
  • vor Erteilung einer Bewilligung hat der Antragsteller in geeigneter Form seine Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der Trägerschaft und der Sicherstellung des Betriebes sowie der Unterhaltung der errichteten Anlage nachzuweisen

Art und Höhe der Förderung

  • Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • die Erarbeitung von Konzepten und Planungen gemäß Nummer 2.1 kann mit bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
  • investive Maßnahmen gemäß Nummer 2.2 zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion können mit bis zu 65 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden


    Einzureichende Unterlagen

    Anträge sind auf vorgeschriebenen Formularen und mit den entsprechenden Anlagen versehen an die Bewilligungsbehörde zu richten.
    Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich oder im Internet abrufbar.

    Bei Bedarf bietet die Bewilligungsbehörde den Antragstellenden eine Antragsberatung an.

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