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Das Landesverwaltungsamt als Ausbildungsbehörde

Berufsausbildung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten -Fachrichtung Landesverwaltung

Warum solltest Du Dich bei uns bewerben?

Im Landesverwaltungsamt (LVwA) werden jährlich rund 400 Auszubildende, Anwärter und Anwärterinnen sowie Referendare und Referendarinnen in über 10 verschiedenen Fachrichtungen ausgebildet. Motivierte, gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament für eine moderne, dienstleistungsorientierte Öffentliche Verwaltung. Mit einer Ausbildung im LVwA legst Du den Grundstein für einen interessanten Beruf mit vielseitigen Arbeitsfeldern und damit für eine Zukunft mit beruflicher und finanzieller Sicherheit.

Neben einem sicheren Ausbildungsverhältnis bietet Dir das Landesverwaltungsamt eine attraktive Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), welcher

  • ein monatliches Ausbildungsentgelt in Höhe von 1.086,82 € im ersten Ausbildungsjahr,
  • eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld),
  • eine Prämie in Höhe von derzeit 400 € bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung,
  • Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte und
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr

vorsieht.

Darüber hinaus bietet dir das Landesverwaltungsamt

  • flexible Arbeitszeiten
  • familienfreundliche Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten
  • behördliches Gesundheitsmanagement
  • gute Übernahmechancen

Welche Tätigkeiten erwarten Dich nach dem Ende Deiner Ausbildung?

Nach dem Ende deiner Ausbildung kannst Du in verschiedenen Bereichen des Landesverwaltungsamts und im Bereich des Ministeriums für Finanzen eingesetzt werden.

Während Deiner Tätigkeit wendest Du einschlägige Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften an. Dabei ermittelst und prüfst Du Sachverhalte, erarbeitest Verwaltungsentscheidungen und unterrichtest die Beteiligten.

Was erwartet Dich im Rahmen Deiner Ausbildung?

Die duale Ausbildung dauert 3 Jahre.

Sie besteht aus der praktischen Ausbildung in verschiedenen Referaten des Landesverwaltungsamtes an den Standorten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau und anderen Landesbehörden, insbesondere dem Finanzamt Dessau-Roßlau (Bezügestelle Landeshauptkasse).

Schwerpunkte der Ausbildung sind unter anderem:

  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • Personalwesen/ Bezüge (z.B. Vorgänge bearbeiten im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten; Berechnung der Vergütung)
  • Haushaltswesen (z.B. Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben)
  • Mitarbeit bei der Genehmigung und Versagung von Anträgen

Die theoretische Ausbildung findet zweimal pro Ausbildungsjahr als Blockunterricht von jeweils sechs bis acht Wochen an der Berufsschule „Friedrich List“ in Halle (Saale) statt.

Weiterhin besuchst Du ausbildungsbegleitende Lehrgänge im Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt in Blankenburg. 

Weitere Informationen und einen kurzen Überblick über den Ausbildungsberuf findest Du auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Voraussetzungen solltest Du erfüllen?

Wer sich für diese Ausbildung im Landesverwaltungsamt interessiert, muss mindestens über den Abschluss der mittleren Reife verfügen. Darüber hinaus solltest Du folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, in der öffentlichen Verwaltung für das Gemeinwohl zu arbeiten
  • Du besitzt ein hohes Maß an Leistungswillen und Kooperationsfähigkeit, sowohl analytisch-logische als auch kommunikative Kompetenzen
  • Du verfügst über gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache
  • Du bist belastbar und zielstrebig
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist sowie serviceorientiertes Handeln sind für Dich selbstverständlich
  • außerdem solltest Du über ein ausgeprägtes Allgemeinwissen, eine rasche Auffassungsgabe und ein aufgeschlossenes und freundliches Auftreten verfügen.

Hinweis:

Ausländische Zeugnisse müssen von der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle bewertet sein. Über die Gleichstellung mit einem Mittleren Bildungsabschluss ('Realschulabschluss') sowie der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für berufliche Zwecke (z.B. für die Aufnahme einer Berufsausbildung) entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. Zuständig für Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt ist das Landesschulamt. 

 

Nähere Informationen hierzu findest Du unter: 

https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html und 

https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulfachliche-beratung/anerkennung-auslaendischer-schulzeugnisse/ 

Weiterhin ist mit den Bewerbungsunterlagen der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache von mindestens Kompetenzstufe B 2 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorzulegen. Näheres hierzu unter: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen (europaeischer-referenzrahmen.de)

Wie verläuft das Auswahlverfahren?

Vor einer Einstellung musst Du zunächst erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben. Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich um ein gestuftes Verfahren, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Eine Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt, wenn die vollständig und fristgerecht eingereichten Unterlagen vorliegen und den Anforderungen entsprechen.

Wird deine Bewerbung zum Auswahlverfahren zugelassen, erhältst Du eine Einladung zu einem schriftlichen Eignungstest. Sollte die Zahl der potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am schriftlichen Teil des Eignungsverfahrens das 10-fache der zu besetzenden Stellen überschreiten, findet eine erste Vorauswahl unter Berücksichtigung der Noten der letzten Zeugnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. 

Zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die im schriftlichen Eignungstest einen Eignungsgrad von mindestens 3,5 von 5 erreicht haben, höchstens jedoch die 3-fache Anzahl der zu besetzenden Stellen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erfolgt unter Anwendung des Prinzips der Bestenauslese in Abhängigkeit von den Ergebnissen des schriftlichen Eignungstests. 

Nähere Informationen zu den einzelnen Teilen des Auswahlverfahrens erhältst Du mit der jeweiligen Einladung.

Wie kann ich mich bewerben?

Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. August.

Die Ausschreibung findest Du ca. ein Jahr vorher- im Herbst eines jeden Jahres- sowohl auf unserer Seite als auch bei www.interamt.de.

AnsprechpartnerInnen

Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren:

Frau Rode      Tel.: 0345 / 514 1326

oder E-Mail an: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

 

Bei Fragen zum Inhalt der Ausbildung:

Frau Moreiko  Tel.: 0345 / 514 1442

oder E-Mail an: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)