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Forstliches Vermehrungsgut

Zulassung von Ausgangsmaterial

Waldbestände der wichtigsten Baumarten, von denen Saatgut geerntet werden soll, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Damit soll sichergestellt werden, dass nur geeignetes, genetisch am besten geeignetes Ausgangsmaterial in den Verkehr kommt und als Grundlage zukünftiger stabiler, ökologisch vielfältiger Waldgenerationen dient.

Das Landesverwaltungsamt erteilt als Kontrollstelle für forstliches Vermehrungsgut auf Antrag der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die entsprechende Zulassung.

Rechtsgrundlage bilden hierfür das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und die Forstvermehrungsgut-Zulassungs-Verordnung (FoVZV).

Ernte von forstlichem Vermehrungsgut

Forstliches Vermehrungsgut darf nur nach vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung bei der zuständigen Landesstelle geerntet werden.

Zuständig sind die 11 Landkreise und 3 kreisfreien Städte.

Diese nehmen

  1. die Anzeige über die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut nach § 7 Abs. 1 FoVG entgegen (Ernteanmeldung) und
  2. stellen die Stammzertifikate nach § 8 Abs. 2 FoVG aus.

Das webbasierte Erntezulassungsregister (EZR) erreichen Sie hier.

Herkunftsempfehlungen

Die Herkunftsempfehlungen dienen als Anleitung für die Wahl des geeigneten, herkunftsgesicherten Vermehrungsgutes bei Waldverjüngungsmaßnahmen.

Sie sind verbindlich für die Bewirtschaftung des Landeswaldes und bei der Vergabe von forstlichen Fördermitteln zu beachten. Für private Waldbesitzer wird deren Berücksichtigung empfohlen.

 

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Ansprechpartner

Frau Herbert
Tel.: +49 345 514-2296
E-Mail

Herr Lüdtke
Tel.: +49 345 514-2295
E-Mail

Herr Hennemann
Tel.: +49 345 514-2718
E-Mail

Herkunftsempfehlungen für Sachsen-Anhalt

Die Herkunftsempfehlungen für Sachsen-Anhalt wurden grundlegend überarbeitet.

Unter diesem Link steht Ihnen die Textfassung als Broschüre zum Herunterladen (Dateigröße ca. 28 MB) zur Verfügung.

Für die anwenderfreundliche Ermittlung geeigneter Herkünfte steht Ihnen darüber hinaus ein entsprechendes Webportal zur Verfügung.

Weitere Hinweise zu dieser Thematik erhalten Sie auf den Seiten der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt.

Kartografische Darstellung der forstlichen Herkunftsgebiete (externer Link zum Geodatenviewer des BMEL)

Die rechtsverbindliche Abgrenzung der baumartenspezifischen Herkunftsgebiete ergibt sich aus Anlage 4 der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV; siehe auch unter "Rechtsgrundlagen"). Auf dem Geodatenviewer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind die baumartenspezifischen Abgrenzungen in kartografischer Darstellung zur Orientierung dargestellt. Den Viewer können Sie hier aufrufen.