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Überschwemmungsgebiete

Öffentliche Auslegungen

festgesetzte Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Hier finden Sie die in Sachsen-Anhalt rechtskräftigen Überschwemmungsgebiete.

Das sind:
-    die durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiete
    (§ 76 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 99 Abs. 1 WG LSA)
-    die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete
    (§ 76 Abs. 3 WHG in Verbindung mit § 100 Abs. 1 WG LSA)
-    die als festgesetzt geltenden Überschwemmungsgebiete
    (§ 99 Abs. 1 Satz 3 WG LSA).

Als interaktive Karte können diese hier aufgerufen werden.

Ausführliche Hinweise zur Verwendung der interaktiven Karte und ihrer Funktionen finden Sie hier.

Die Verordnungen und Übersichtskarten der festgesetzten Überschwemmungsgebiete können hier aufgerufen werden.

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)