Überschwemmungsgebiete
Öffentliche Auslegungen
festgesetzte Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt
Hier finden Sie die in Sachsen-Anhalt rechtskräftigen Überschwemmungsgebiete.
Das sind:
- die durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiete
(§ 76 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 99 Abs. 1 WG LSA)
- die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete
(§ 76 Abs. 3 WHG in Verbindung mit § 100 Abs. 1 WG LSA)
- die als festgesetzt geltenden Überschwemmungsgebiete
(§ 99 Abs. 1 Satz 3 WG LSA).
Als interaktive Karte können diese hier aufgerufen werden.
Ausführliche Hinweise zur Verwendung der interaktiven Karte und ihrer Funktionen finden Sie hier.