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Fischerei

Als Bewilligungsbehörde für Fördermaßnahmen in den Bereichen Binnenfischerei und Aquakultur, Verarbeitung und Vermarktung von fischereilichen Erzeugnissen und durch die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen, bestätigten Fischereiaufseher unterstützt das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit maßgeblich die Fischerei des Landes. 

Darüber hinaus ist das Referat als obere Fischereibehörde hauptsächlich für den Vollzug des Landesfischereigesetzes und der entsprechenden Verordnungen zuständig und übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Fischereibehörden aus. Weiterhin obliegen dem Referat 409 die Aufgaben als Träger öffentlicher Belange für den Bereich Fischerei im Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren.

Außerdem wurde das Referat als zuständige Behörde für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur benannt.

 

Verbot der Elektrofischerei

Gewährung von Aufwandsentschädigungen

Hier finden Sie die Formulare für PDF Antrag Aufwandsentschädigung für Fischereiaufseher und PDF Ergänzungsblatt zum Antrag.


Rechtsgrundlage für die Zahlung der pauschalen Aufwandsentschädigung ist der § 9 der Verordnung über bestätigte Fischereiaufseher.

 

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