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Großhandel mit Arzneimitteln

Als Großhandel wird jede berufs- oder gewerbsmäßige Handelstätigkeit bezeichnet, bei der Arzneimittel beschafft, gelagert, exportiert oder an Wiederverkäufer und  besondere Endverbraucher wie Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser abgegeben werden.

Der Großhandel mit Arzneimitteln muss in Sachsen-Anhalt dem Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, gemäß § 67 AMG angezeigt werden.

Arzneimittelgroßhandelsbetriebe benötigen nach § 52 a AMG eine Erlaubnis und unterliegen der Überwachung durch das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie.

Die einzureichenden Unterlagen für die Erteilung der Erlaubnis können Sie dem Merkblatt (barrierefrei) entnehmen.

Durch die Überwachung soll sichergestellt werden, dass auch in der  Vertriebskette der Arzneimittel notwendige Standards eingehalten werden. Die Arzneimittel-Handelsverordnung i. V. m. dem Leitfaden für die gute Vertriebspraxis für Humanarzneimittel legt diese Standards fest. Auf dieser Grundlage überprüft das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, regelmäßig u. a. die ordnungsgemäße Lagerung von Arzneimitteln und die Einhaltung der Vertriebskette durch die Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Hoffmann

Geschäftszimmer Tel.: +49 345 514-1286

Fax: +49 345 514-1291

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Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)