Förderung von Musikschulen
Ab 2024 ist ein neues Antragsverfahren für die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (Musikschulrichtlinie Sachsen-Anhalt)“ vorgesehen.
Im Rahmen der allgemeinen Musikschulförderung übernimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Aufgaben der Bewilligungsbehörde und löst das Landesverwaltungsamt als bisherige Bewilligungsbehörde ab. Damit verbunden ist eine geänderte Antragsfrist für das Jahr 2024.
Vom 12. bis 30. April 2024 können Anträge auf Gewährung von Zuwendungen nach o.g. Richtlinie bei der Investitionsbank und statistische Angaben sowie Fördervariablen und Unterrichtsnachweise beim Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. eingereicht werden.
Weitere Informationen hierzu sowie die neu auszufüllenden Formulare sind den Internetseiten der Bewilligungsbehörde und des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. zu entnehmen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen der Landesverband und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Die Gewährung von Zuwendungen gemäß der "Richtlinie zur Förderung der Zusammenhangstätigkeiten von festangestellten Lehrkräften an Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt" (Fundstelle: MBI. LSA Nr. 41/2022 vom 28.11.2022) erfolgt bis auf Weiteres durch das Landesverwaltungsamt.
Antragsformular folgt
Ansprechpartnerin
Claudia Weise
Telefon: +49 345 514-1870
E-Mail