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ChemikalienKlimaschutz

Betriebszertifizierung gemäß Paragraph 6 ChemikalienKlimaschutzVerordnung:

Ab dem 4. Juli 2009 müssen Betriebe, die ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen einschließlich deren Kreisläufe, sowie Brandschutzanlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder instand halten, durch die zuständige Behörde zertifiziert werden. Die erforderlichen Antragsformulare sowie eine kurze Erläuterung finden Sie hier:

Antrag "Zertifizierung von Betrieben"