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Aufbau der Ausbildung

Theorie

Nach § 6 Abs. 1 PflBG dauert die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform 3 Jahre, in Teilzeitform höchstens 5 Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung.

Praxis

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2 500 Std. und gliedert sich wie folgt: 

erstes und zweites Ausbildungsdrittel 

  • Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 Std.*
  • Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen
    • Stationäre Akutpflege: 400 Std.
    • Stationäre Langzeitpflege: 400 Std.
    • Ambulante Akut- und Langzeitpflege: 400 Std.
  • Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung: 120 Std.*

* Bis zum 31.12.2024 entfallen auf den Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung mindestens 60 und höchstens 120 Std. Die ggf. freiwerdenden Std. entfallen auf den Orientierungseinsatz.

letztes Ausbildungsdrittel 

  • Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung: 120 Std.**
  • Vertiefungsbereich im Bereich eines Pflichteinsatzes: 500 Std.**
  • weitere Einsätze/Stunden zur freien Verteilung: 160 Std.**

** Sofern das Wahlrecht nach § 59 Abs. 2 PflBG oder nach § 59 Abs. 3 PflBG ausgeübt wird, ist dies bei den Einsätzen entsprechend zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)