Menu
menu

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Mit der "Begleitenden Hilfe" nach dem Sozialgesetzbuch IX wird das Angebot an Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe um Leistungen erweitert, die geeignet sind, den sozialen Status behinderter Menschen zu wahren, eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, die berufliche Integration zu sichern sowie das berufliche Fortkommen zu unterstützen.

Die Zuständigkeit des Integrationsamtes ist gegenüber dem Rehabilitationsträger nachrangig.

Dabei sind oft behinderungsspezifische, technische und organisatorische Probleme zu lösen. Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen werden dabei durch den Integrationsfachdienst/Berufsbegleitung und die beratenden Ingenieure des Integrationsamtes unterstützt. Ziel ist die Beseitigung von Schwierigkeiten im Arbeitsumfeld sowie bei der Verrichtung der täglichen Arbeit.

Unterstützung für Arbeitgeber

          Leistungen an Arbeitgeber

Unterstützung für schwerbehinderte Menschen -

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)