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1. Allgemeines und Fördergrundsätze

Rechtsgrundlagen der Förderung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen.

Neben der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt finden spezielle Regelungen Anwendung:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt) Rd.Erl. d. StK vom 23.06.2023 – StK-62-57300 

Theater in freier Trägerschaft: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Theatern in freier Trägerschaft, Erl. d. StK vom 02.12.2020 – StK-6-57001 

Förderbereiche/Förderprogramme

Das Land unterstützt künstlerische Projekte in den Bereichen

Bildende Kunst
Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich 
Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes
Europäischer und internationaler Kulturaustausch
Kinder- und Jugendkultur
Kulturelle Projekte am "Grünen Band" 
Kommunale öffentliche Bibliotheken 
Kulturland Sachsen-Anhalt 
Literatur
Museen, Sammlungen
Musik 
Musikschulen
Soziokultur
Theaterförderung/Darstellende Kunst
Traditions- und Heimatpflege
Arbeitsstipendien für Künstler in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur

Datenschutz/Informationsfreiheit
Die übermittelten Daten werden zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Fördermittelantrages unter Beachtung der Regelungen der Landeshaushaltsordnung und anderer Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt verarbeitet. Konkrete Fragen zum Thema Datenschutz können an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landesverwaltungsamtes (Kontaktdaten: Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), Telefon: +49 345 514-0) gerichtet werden. Für das Landesverwaltungsamt zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Kontaktdaten: Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Telefon: +49 391 81803-0). 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)