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Informationen zum Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Mütter und Väter, die für die von ihnen betreuten Kinder keinen Unterhalt erhalten, können zu ihrer Entlastung Unterhaltsvorschuss bei ihrem zuständigen Jugendamt beantragen. Der Unterhaltsvorschuss, der unabhängig vom Einkommen ist, soll den alleinerziehenden Elternteil damit in Situationen unterstützen, in denen erwartete Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils - gewissermaßen planwidrig und in besonders schwierigen Lebenslagen - ausbleiben.

Weitere Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss und den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie im Bürgerportal des Landes Sachsen-Anhalt:

Bürgerservice Sachsen-Anhalt

Verfahren und Zuständigkeiten

Bei Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bewilligt die zuständige Stelle die monatlichen Leistungen für den alleinerziehenden Elternteil.

Der andere Elternteil wird im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit (vgl. § 1603 Abs. 1 BGB) durch die zuständige Stelle zur Erstattung der verauslagten Zahlungen (notfalls gerichtlich oder durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) herangezogen.

In Sachsen-Anhalt sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte am Wohnort des Kindes für das Antrags-, Bewilligungs- und Zahlungsverfahren zuständig.


Übersicht über die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Onlineantrag

Nutzen Sie für die Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss den Online-Antrag über das Serviceportal "Unterhaltsvorschuss-online“.

Startseite - Unterhaltsvorschuss online (unterhaltsvorschuss-online.de)

Widerspruchsverfahren

Für die Widerspruchsverfahren im Rahmen der Antragstellung auf Unterhaltsvorschussleistungen sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Fachaufsicht

Das Landesverwaltungsamt überwacht und berät die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Hinblick auf einen einheitlichen Gesetzesvollzug.

AnsprechpartnerInnen

Ralf John
Telefon: +49 345 514 3531
E-Mail

Mirko Käsebier
Telefon: +49 345 514 1629
E-Mail

Anschrift

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)   


Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter:

Tel:  +49 345 514 1619
Fax: 0345 514 1719

Referatsleiterin

Frau Specht

Telefon +49 345 514 - 1625
E-Mail