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Verfahren

Anhörungsverfahren nach § 18 a AEG i. V. m. § 73 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA im Rahmen des 1. Planänderungsverfahrens nach § 18 d AEG i. V. m. § 76 Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA für das mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.03.2017 (Az.: 561ppa/001-2316#025) genehmigte Vorhaben „Eisenbahnknoten Roßlau/Dessau, Planfeststellungsabschnitt 3 – Roßlau, Teilabschnitt 6.3 – Bahnhof Roßlau: Spurplanumbau Güterbahnhof“ in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau

Allgemeine Informationen

kreisfreie Stadt:Dessau-Roßlau
Auslegungsort:kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau
Auslegungszeitraum:28.06.2021 - 27.07.2021
Einwendungsfrist:bis zum 10.08.2021
Aktenzeichen:308.4.2-30213-AV 1.21

Gegenstand des hiesigen Anhörungsverfahrens sind grundsätzlich die Planunterlagen zur 1. Planänderung. Mit Blick auf die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (fortan kurz: GG) und die Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG besteht für die durch die 1. Planänderung erstmals Betroffenen die Möglichkeit, Einwendungen nicht nur gegen die 1. Planänderung, sondern gegen die Planung insgesamt (also auch gegen die Ursprungsplanung und die 2. Planänderung) vorzubringen (in Anlehnung an: BVerwG, Urt. v. 09.06.2010, Az.: 9 A 25/09, Rdnr. 30 -juris-).

Planunterlagen

Die Planunterlagen werden jeweils am 1. Tag der Auslegung freigeschaltet und bis zum Ende des Auslegungszeitraumes hier zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

Kontakt

Ansprechpartner:

Frau Fiedler

Telefon:0345/514-1262

Fax:

0345/514-1644

E-Mail:

Doreen.Fiedler(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

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