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Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen

Fördergegenstände

Die Förderung umfasst investive Maßnahmen zur Konzeption und Umsetzung multimodaler Knoten- und Umsteigepunkte und digitale Lösungen, die die Nutzung und den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsträger erleichtern:

  • Umsteigepunkte für den Übergang vom Rad- und Fußverkehr zum Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr und dem Schienenpersonennahverkehr einschließlich der Ausstattungselement (wie Fahrgastunterstand, Fahrgastinformationen, Hotspot, Fahrradabstellanlagen einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge usw.) und
  • die Konzeption und Umsetzung multimodaler Knotenpunkte, die den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf Verkehrsträger des Umweltverbundes erleichtern und damit zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen beitragen, wie Bike&Ride, Park&Bike und Park&Ride einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorleistungen, die für die Antragstellung eines Vorhabens erforderlich sind (wie Grunderwerb, Baugrunduntersuchung und Vorplanungen),
  • Ausgaben für den Grunderwerb (maximal höchstens in Höhe bis 10 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens und für Brachflächen und ehemals industriell genutzte Flächen mit Gebäuden maximal höchstens in Höhe bis 15 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens gemäß Artikel 64 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) 2021/1060),
  • Planungsleistungen einschließlich aller erforderlichen fachtechnischen Planungen und Gutachten,
  • Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die Begleitung der Vergabe, Projektkoordination und Projektmanagement als Leistungen Dritter sowie Fertigstellung- und Entwicklungspflege) sowie
  • Ausgaben aufgrund behördlicher Anordnung (zum Beispiel für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

Betragen die Gesamtkosten eines Vorhabens nicht mehr als 200.000 Euro, erfolgt die Förderung gemäß Artikel 53 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 53 Abs. 1 Buchst. c) und Abs. 3 Buchst. b) der Verordnung (EU) 2021/1060 als Pauschalbetrag auf der Grundlage eines Haushaltsplanentwurfs, der vom Antragsteller zu erstellen und von der Bewilligungsbehörde zu genehmigen ist.

Eine Förderung soll nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mindestens 5.000 Euro betragen würde.

Weitere dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • Planungsunterlagen,
  • Plan für nachhaltige urbane Mobilität,
  • Verwaltungsvereinbarung zur Projektdurchführung (bei Gemeinschaftsprojekten),
  • Baugenehmigung/ Behördliche Erlaubnisse,
  • Gutachten,
  • Empfängerbezogene Unterlagen (Gewerbezentralregister, Handelsregister)

Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartner bei Rückfragen

Frau Hoffmeister

Tel.: +49 345 514 1804

 

Frau Toth

Tel.: +49 345 514 1615

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
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Halle (Saale): +49 345 514-0

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