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Mobilitätspläne und -konzepte

Fördergegenstände

Die Förderung umfasst die Erarbeitung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen und -konzepten, die die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und dem Pendlerraum unterstützen:

  • Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität (Substainable Urban Mobility Plan) und gleichwertige Planungsrahmen, die ein multimodales Konzept für die Stadt und den Pendlerraum oder die Planungsregion beinhalten,
  • innovative Mobilitätskonzepte und innovative Konzepte für eine emissionsfreie Stadtlogistik zur Konkretisierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität mit Bezug auf einzelne Verkehrsträger oder einzelne Stadtbereiche, die Modellcharakter besitzen und auf andere Städte übertragbar sind,
  • Fachkonzepte zur Konkretisierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität, die sich auf einzelne Verkehrsträger oder einzelne Stadtbereiche beschränken.

Förderfähige Ausgaben

Förderfähig sind diejenigen Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatzes zur Erreichung des Vorhabenzwecks notwendig sind sowie sonstiger maßnahmenbezogener Verwaltungsaufwand:

  • Personalkosten,
  • Sachausgaben, die durch die Maßnahme zusätzlich zum laufenden Geschäftsbetrieb anfallen, zum Beispiel Mieten, Pachten, maßnahmenbezogenes Büromaterial und Dienstreisen (direkte Kosten),
  • sonstiger Verwaltungsaufwand, wie Büromaterial, Kommunikationsgebühren, Porto und Nebenkosten wie beispielsweise Strom, Wasser, Heizung, Versicherungen oder Reinigungen (indirekte Kosten),
  • Planungs- und Dienstleistungen Dritter,
  • Ausgaben für internationale Erfahrungsaustausche im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen und -konzepten.

 

Die Ausgaben Sachausgaben, indirekten Kosten, Planungs- und Dienstleistungen Dritter sowie Ausgaben für Erfahrungsaustausche werden als Restkostenpauschale gemäß Artikel 53 Abs. 1 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 40 v. H. der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten bemessen.

Eine Förderung soll nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mindestens 5.000 Euro betragen würde.

Weitere dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • Leistungsbeschreibung
  • Verwaltungsvereinbarung zur Projektdurchführung (bei Gemeinschaftsprojekten)
  • Empfängerbezogene Unterlagen (Gewerbezentralregister, Handelsregister)

Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartner bei Rücksprachen

Frau Hoffmeister

Tel.: +49 345 514 1804

 

Frau Toth

Tel.: +49 345 514 1615

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)