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Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr

Fördergegenstände

Die Förderung umfasst investive Maßnahmen zur Herstellung einer alltagstauglichen Infrastruktur für Nahmobilität sowie das Beseitigen von Lücken und der Abbau von Barrieren im Rad- und Fußwegenetz sowie an den Übergangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr:

  • der Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und kombinierter Rad- und Fußverkehrsanlagen einschließlich der Ausstattungselemente, die die Sicherheit und Attraktivität erhöhen (wie die bauliche Trennung vom Kfz-Verkehr, Sicherheitseinrichtungen, Markierung, Beschilderung, Wegweisung, Beleuchtung, Signalisierung usw.),
  • der Neu- und Ersatzneubau sowie die grundhafte Instandsetzung von Brücken und Unterführungen für den Rad- und Fußverkehr zur kreuzungsfreien Querung von Straßen, Schienen und Wasserwegen,
  • Maßnahmen an Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad- oder Fußverkehrs vorsehen oder Sichthindernisse auf oder für den Rad- und Fußverkehr beseitigen, einschließlich dem Bau von Schutzinseln, Querungshilfen und deutlich vorgezogenen Haltelinien für den Radverkehr und
  • Fahrradabstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorleistungen, die für die Antragstellung eines Vorhabens erforderlich sind (wie Grunderwerb, Baugrunduntersuchung und Vorplanungen),
  • Ausgaben für den Grunderwerb (maximal höchstens in Höhe bis 10 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens und für Brachflächen und ehemals industriell genutzte Flächen mit Gebäuden maximal höchstens in Höhe bis 15 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens gemäß Artikel 64 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) 2021/1060),
  • Planungsleistungen einschließlich aller erforderlichen fachtechnischen Planungen und Gutachten,
  • Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die Begleitung der Vergabe, Projektkoordination und Projektmanagement als Leistungen Dritter sowie Fertigstellung- und Entwicklungspflege) sowie
  • Ausgaben aufgrund behördlicher Anordnung (zum Beispiel für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

Betragen die Gesamtkosten eines Vorhabens nicht mehr als 200.000 Euro, erfolgt die Förderung gemäß Artikel 53 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 53 Abs. 1 Buchst. c) und Abs. 3 Buchst. b) der Verordnung (EU) 2021/1060 als Pauschalbetrag auf der Grundlage eines Haushaltsplanentwurfs, der vom Antragsteller zu erstellen und von der Bewilligungsbehörde zu genehmigen ist.

Eine Förderung soll nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mindestens 5.000 Euro betragen würde.

Weitere dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • Planungsunterlagen,
  • Plan für nachhaltige urbane Mobilität,
  • Baugenehmigung/ Behördliche Erlaubnisse,
  • Gutachten,
  • Empfängerbezogene Unterlagen (Gewerbezentralregister, Handelsregister)

Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartner bei Rückfragen

Frau Hoffmeister

Tel.: +49 345 514 1804

 

Frau Toth

Tel.: +49 345 514 1615

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

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Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

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