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Projektförderung

Wann spricht man von einem Sportprojekt?

Sportprojekte sind sportliche Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs.

Warum gibt es diese Förderung?

Ziel der Projektförderung ist es,

  • Sportangebote für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten kontinuierlich zu verbessern,
  • eine gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern an Sportangeboten gemäß ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse zu sichern,
  • Mitglieder für die Sportvereine zu gewinnen,
  • die Traditionen des Sports zu pflegen.

Wer ist Zuwendungsempfänger?

Jede rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Organisationen gemäß § 3 des Sportfördergesetzes

Was wird gefördert?

Sportprojekte sind grundsätzlich förderfähig. Sie sind insbesondere förderfähig, wenn sie:

  • zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport,
  • zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport,
  • zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport beitragen, sowie
  • zielspezifische Angebote enthalten, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention.

Welche Art Finanzierung wird gewährt?

Anteilfinanzierung

(nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung eines bestimmten Anteils der zuwendungsfähigen Ausgaben)

Wie hoch ist die Förderungshöhe?

Förderhöchstsatz liegt bei 60 Prozent der Gesamtausgaben des Zuwendungszwecks.

Eine Förderung über 60 Prozent der Gesamtausgaben ist erlaubt, wenn:

  • das Ministerium der Abweichung zustimmt,
  • die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme von mehr als 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land möglich wird

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Welche Ausgaben können angerechnet werden?

Ausgaben, die erst durch das Projekt ausgelöst werden und die dem Zuwendungsempfänger ohne das Projekt nicht entstehen würden. Dazu gehören:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • projektbezogene Sachausgaben (z. B. für Geschäftsbedarf, Arbeitsmaterialien, Schieds- und Startgebühren, behördliche Genehmigungen für Wettkämpfe, Pokale, Urkunden und Medaillen, Honorare z. B. für Referenten, Reisekosten bis maximal nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes)

Wann endet die Antragsfrist?

30. September für das Folgejahr

Downloads

Die Antragsformulare und Rechtsgrundlagen finden Sie im Downloadbereich. Hier finden Sie weitere Informationen zum Zuwendungsverfahren.

Frau Berge
E-Mail

jessica.berge(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Anschrift

Besucheranschrift:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Referatsteil Sport
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Postanschrift:
Landesverwaltungsamt
Referatsteil Sport
Postfach 19 63
39009 Magdeburg

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Hier finden Sie alle Antragsformulare, Rechtsgrundlagen und weitere Dokumente zu den Förderbereichen des Referatsteil Sport.